Untersuchung am Arbeitsplatz (G37)

Bildschirm-Arbeitsplatz - eine besondere Belastung für die Augen?

Mit der zunehmenden Bedeutung moderner Technik haben sich in allen Bereichen des Lebens die Anforderungen an unsere Sehschärfe verändert: im Straßenverkehr, im Haushalt und im Berufsleben. Mechanisierung und Automation von Arbeitsprozessen führen dazu, dass der Anteil der Arbeitsplätze mit vorwiegend körperlicher Beanspruchung ständig abnimmt. Gleichzeitig wachsen die Anforderungen an die menschliche Fähigkeit zur Aufnahme wie auch zur Verarbeitung und Ausgabe von Informationen. Die Augen tragen dabei die Hauptverantwortung, die allerdings zur Belastung wird, wenn wir nicht für ihre Gesundheit, die Erhaltung ihrer Sehschärfe und für die jeweils optimalen Sehbedingungen sorgen. Das gilt auch für die Arbeit am Bildschirm.

Arbeitsplatz

Ergonomisch richtige Grundhaltung

Sehen und Sehhilfen am Bildschirm-Arbeitsplatz

Gesunde Augen und eine gute Sehschärfe sind die wichtigsten Voraussetzungen, um den Anforderungen der Bildschirmarbeit gewachsen zu sein. Wer am Terminal tätig ist, sollte sich grundsätzlich vom Augenarzt untersuchen lassen. Häufig kann eine exakt angepasste Brille die Arbeit wesentlich erleichtern.

Für Betriebe gelten hinsichtlich der Sehschärfe sogar exakt definierte Vorschriften: Der Grundsatz "G 37, Bildschirm-Arbeitsplatz" der gewerblichen Berufsgenossenschaften besagt, dass Mitarbeiter ohne Weiteres für die Aufgabe geeignet sind, die auf beiden Augen 0.8 der normalen Sehschärfe erreichen (Als normale Sehschärfe bezeichnet man den Wert 1.0).

Zeigt sich beim sog. Siebtest, dass die vorgeschriebene Sehschärfe nicht erreicht wird, so ist eine augenärztliche Untersuchung erforderlich. In den meisten Fällen kann die Fehlsichtigkeit mit einer entsprechenden Brille korrigiert werden. Wenn die Möglichkeit nicht besteht oder keine zufriedenstellenden Verbesserungen zu erreichen sind, muss der Augenarzt entscheiden, ob dem Betreffenden die Arbeit am Bildschirm möglich ist. Eine vom Augenarzt zu begründende absolute Nichteignung kommt jedoch äußerst selten vor.

Mit zunehmendem Alter nimmt die natürliche Nah-Sehschärfe ab. Das ist eine ganz normale Entwicklung, hervorgerufen durch die nachlassende Akkomodation, also die Fähigkeit der Augen, sich auf nähere Ziele einzustellen. Dieser Prozess beginnt etwa mit dem 40. Lebensjahr und schreitet kontinuierlich fort bis zu einer Sehschärfenminderung von über 50%.

Die altersbedingte sogenannte Weitsichtigkeit wird als Presbyopie bezeichnet. Wenn keine krankhaften Veränderungen des Auges hinzukommen, lässt sie sich mit entsprechenden Brillen korrigieren. Da das Auge dazu neigt, mangelnde Sehschärfe durch größere Anstrengung seines Sehapparates zu kompensieren, wird vielen Menschen gar nicht bewusst, dass ihre Sehfähigkeit nachlässt. Sie leiden dann "nur" unter den Begleiterscheinungen wie Kopfschmerzen und schnellere Ermüdbarkeit.

Deshalb sind im Grundsatz "G 37, Bildschirm-Arbeitsplatz" für alle Mitarbeiter, die ein solches Gerät bedienen, Nachuntersuchungen im Abstand von fünf Jahren festgelegt. Mit fortschreitendem Lebensalter verkürzen sich die Untersuchungs-Intervalle auf drei Jahre.

Auch die Fähigkeit, räumlich zu sehen, spielt an diesem Arbeitsplatz eine wichtige Rolle. Besteht ein latentes, das heißt ein unterdrücktes und normalerweise nicht sichtbares Schielen (Heterophorie), können bei Anstrengung und Ermüdung Doppelbilder auftreten. Im Extremfall sieht man sogar vorübergehend nur noch mit einem Auge, weil das andere so weit in eine Schielstellung abweicht, daß im Gehirn das von diesem Auge aufgenommene Bild unterdrückt wird. Mit einer seit Kindheit bestehenden Schielstellung verbindet sich sehr häufig eine ausgeprägte Schwachsichtigkeit des schielenden Auges (Amblyopie). Der Betroffene ist funktionell praktisch einäugig. Wenn das andere Auge jedoch über eine gute Sehschärfe verfügt, kann auch dieser Mitarbeiter unter bestimmten Voraussetzungen Arbeiten am Bildschirm ausführen. Dabei muss allerdings berücksichtigt werden, dass er sehr viel schneller ermüdet als jemand mit beidseitig intaktem Sehvermögen.

Welche Eigenschaften muss eine Brille für die Bildschirmarbeit haben?

Bevor die Akkomodation (natürliche Naheinstellung) nachläßt, ist die normale Brille auch für die Sehanforderung am Bildschirm geeignet. Das gleiche gilt für Kontaktlinsen.

Bei fortgeschrittener Presbyopie (altersbedingter sogenannter Weitsichtigkeit) kommt man mit einer "Lesebrille" oder mit Zweistärkengläsern, die im unteren Bereich die zum Lesen erforderliche Sehschärfe vermitteln, nicht mehr aus, weil die Distanz vom Auge zum Bildschirm oder zur Textvorlage eine andere als beim Lesen von Schriftstücken ist. Je weniger sich das Auge auf Entfernungsunterschiede einstellen kann, je geringer also die Akkomodationsbreite wird, umso mehr kommt es darauf an, dass die Korrektionswerte der Gläser exakt auf die für die Arbeit am Bildschirm erforderlichen Sehdistanzen abgestimmt sind. Da sich die Sehschärfe mit zunehmendem Alter weiter verändert, muss sie regelmäßig vom Augenarzt überprüft und die Brillenkorrektur entsprechend angepasst werden.

Verschiedene Hersteller haben sogar besondere "Bildschirm-Arbeitsplatz-Brillen" entwickelt. Es sind jedoch nicht allein die äußeren, durch die Sehaufgabe bestimmten Voraussetzungen zu berücksichtigen, sondern auch die individuellen Anforderungen des Brillenträgers.

Getönte Gläser oder solche, die ihre Tönung automatisch den jeweiligen Lichtverhältnissen anpassen (phototrope Gläser), eignen sich für die Arbeit am Bildschirm nicht, da sie die Leuchtdichteverhältnisse ungünstig verändern. Eine Entspiegelung ist dagegen zu empfehlen, weil sie möglicherweise auf dem Brillenglas auftretende Reflexe herabmindert.

Probleme am Bildschirm-Arbeitsplatz sind direkt oder indirekt immer Sehprobleme. Ihnen bleiben sie erspart, wenn Sie rechtzeitig und regelmäßig Ihren Augenarzt aufsuchen.